Entscheidungsweg
Wie ich entscheide
Bevor ich sage, was ich will, sage ich, wie ich dazu komme. Bei jeder Frage gehe ich denselben Weg.
- 01Bundesverfassung
- 02Sachlage
- 03Zielkonflikt
- 04Abwägung
- 05Position
Bevor ich sage, was ich will, sage ich, wie ich dazu komme. Bei jeder Frage gehe ich denselben Weg:
Bundesverfassung → Sachlage → Zielkonflikt → Abwägung → Position.
Dabei stelle ich mir immer dieselben vier Fragen.
Wer schuldet hier die Begründung? Nie der, der frei sein will. Immer der, der einschränkt, verbietet, schützt oder bevorzugt.
Schuldet die Verfassung hier etwas — oder strebt sie es an? Das ist der Unterschied zwischen dem, worüber ich nicht verhandle, und dem, was unter dem Vorbehalt der Mittel steht. Das Existenzminimum, der unentgeltliche Grundschulunterricht, der gleiche Lohn für gleichwertige Arbeit, der Abbau von Behindertenbenachteiligung: geschuldet. Vieles andere: angestrebt, und damit eine Frage der Prioritäten und des Geldes.
Ist der Kern eines Grundrechts berührt, oder geht es um politische Gestaltung? Ungleiche Behandlung ist zulässig, wo gestaltet wird. Rechtfertigungsbedürftig wird sie, wo sie an den Kern rührt. Je näher am Kern, desto stärker muss die Rechtfertigung sein.
Welchen Zielkonflikt hinterlasse ich? Ich suche in jeder Frage auch die Verfassungsnormen, die gegen meine Position sprechen. Wer nur jene Artikel zitiert, die ihm nützen, argumentiert nicht — er sammelt Belege.
Ich sage Ihnen dazu offen, wo dieser Weg endet: An mehreren zentralen Stellen nennt die Verfassung Ziele, die einander widersprechen, und gewichtet sie nicht. Bei der Energieversorgung verlangt sie fünf Dinge gleichzeitig. Bei der Wirtschaft verlangt sie Offenheit und Wohlfahrt. In der Aussenpolitik nennt sie sechs Ziele in einem einzigen Satz. Dort ist jede Antwort eine Abwägung und keine Ableitung — meine eingeschlossen.
Wo ich es mir schwer mache
Ich könnte hier aufhören und es klingen lassen, als ginge alles zusammen. Es geht nicht ganz zusammen, und ich sage Ihnen, wo.
Ich verbiete, Menschen auf Gruppen zu reduzieren — und tue es selbst. Fördermassnahmen behandeln Menschen nach Merkmalen. Jede Nutzenbewertung im Gesundheitswesen rechnet mit Wahrscheinlichkeiten über Gruppen. Ich löse diesen Widerspruch nicht auf. Ich ordne nur die Begründungslast: zulässig, wo es um politische Gestaltung geht, rechtfertigungsbedürftig, sobald ein Grundrecht im Kern betroffen ist. Und wo eine Massnahme an der tatsächlichen Lage ansetzen kann statt an einem Merkmal, hat die Lage Vorrang — auch wenn die Gruppenlösung einfacher zu erklären wäre.
Das Unbedingte kostet, und jemand zahlt. Ich halte das Existenzminimum auch dort, wo Verhalten die Not mitverursacht hat. Ich halte die Würde ausserhalb jeder Abwägung. Beides kostet Geld, Personal und manchmal die Freiheit anderer. Wer sagt, die Würde sei nicht abwägbar, muss auch sagen, dass er die Kosten dieser Unabwägbarkeit trägt. Ich sage es.
Zwei gute Ziele passen nicht immer in dasselbe Projekt. Ein Windrad hilft dem Klima und beschädigt eine Landschaft, die ebenfalls geschützt ist. Verdichtung schont Boden und stösst auf Ortsbildschutz. Beide Seiten berufen sich zu Recht auf die Verfassung. Ich löse das nicht allgemein auf; ich gebe nur dort eine Richtung, wo der Verlust endgültig ist.
Ich verteidige den Föderalismus und stosse an seine Grenze. Unterschiedliche kantonale Lösungen sind für mich der Regelfall und brauchen keine Rechtfertigung. Rechtfertigungsbedürftig werden sie erst, wo der Wohnort über Existenzminimum, Grundschulunterricht, Zugang zu notwendiger Gesundheitsversorgung oder Rechtsweg entscheidet. Den schwierigsten Fall habe ich nicht gelöst: Die kantonale Tarifhoheit lässt die Steuerlast bei gleicher Leistungsfähigkeit vom Wohnort abhängen — und genau die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit verlangt die Verfassung.
Und ich misstraue meinem eigenen stärksten Argument. Wer im Namen der Zukunft spricht, kann kaum widerlegt werden. «Die nächste Generation» lässt sich für Klimaschutz ebenso anrufen wie für Schuldenabbau, und diese beiden widersprechen einander regelmässig. Daraus folgt für mich keine Zurückhaltung, sondern eine Pflicht: Wer die Zukunft anruft, legt seine Annahmen offen und sagt, was seine Position kostet, wenn sie falsch ist.
Ich behaupte auch nicht, dass sich aus der Verfassung immer genau eine Antwort ergibt. An den entscheidenden Stellen nennt sie Ziele, die einander widersprechen, und gewichtet sie nicht. Dort ist jede Antwort eine Abwägung — meine eingeschlossen. Ich verlange nur, dass man das ausspricht, statt eine Abwägung als Ableitung auszugeben.